Corona-App: Hans-Jürgen Papier warnte vor zwangsweiser Nutzung

Berlin (19.06.2020) –

Die neue Corona-Warn-App wird kritisch diskutiert – auch in den sozialen Netzwerken. In diesem Zusammenhang werden aktuell Äußerungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier verbreitet, der angeblich “genau vor dieser App warnt: “Wenn die Bundesregierung erst einmal anfängt, auf unbestimmte Zeit Bewegungsprofile der Bevölkerung zu erstellen, dann befinden wir uns in einer total überwachten Gesellschaft.”” (http://dpaq.de/sQCLq).

BEWERTUNG: Die Einschätzung Hans-Jürgen Papiers ist mehr als zwei Monate alt. Er bezog sich nicht auf die tatsächlich eingeführte Corona-Warn-App, sondern auf Pläne für eine App von Anfang April. Papier warnte nicht allgemein vor einer solchen Anwendung, sondern vor der zwangsweisen Nutzung und der flächendeckenden Ermittlung von Standortdaten. Die Verwendung der eingeführten Corona-Warn-App ist jedoch freiwillig; sie wertet zudem keine Standortdaten aus und übermittelt keine Ortsinformationen.

FAKTEN: Das Zitat von Hans-Jürgen Papier entspricht leicht abgewandelt einer Äußerung in einem Interview mit der “Süddeutschen Zeitung” vom 1. April 2020 (Print-Ausgabe: 2. April 2020) (Bezahlschranke: http://dpaq.de/sweNd). Darin wird unter anderem der – damals noch in der Diskussion befindliche – Einsatz einer App diskutiert, mit der Kontakte zu mit dem Coronavirus infizierten Personen aufgezeichnet werden können.

Am Ende des Gesprächs fragten die Journalisten: “Nehmen wir mal an, der Staat würde die Bürger dazu verpflichten. Wäre ein solches datenbasiertes Modell nicht der geringere Grundrechtseingriff als bei allgemeinen Ausgehverboten?” Papier antwortete: “Wenn ein solcher zwangsweise geschieht, werden ja auf absehbare Zeit nahezu alle erfasst und über sie Bewegungsprofile erstellt sowie flächendeckende Standorterhebungen ermöglicht. Was Sie da einmal angeleiert hätten, würden Sie nicht mehr los. Dann sind wir in einer total überwachten Gesellschaft. […]”

Papier bezog sich in seiner Warnung also auf ein Szenario, in dem die Nutzung einer App, die flächendeckende Standorterhebungen ermöglicht, verpflichtend sei. Die am 16. Juni 2020 eingeführte App basiert jedoch auf freiwilliger Nutzung (http://dpaq.de/2zmmb); sie wertet zudem keine Standortdaten aus und übermittelt keine Ortsinformationen. Die Daten werden dezentral und verschlüsselt auf den Smartphones der Nutzer gespeichert.

Bevor Papier und die Journalisten das Zwangs-Szenario erörterten, sprachen sie zunächst über die technische Ausgestaltung der App, die eben Anfang April noch nicht genau feststand. Die Journalisten beschrieben eine mögliche Umsetzung: “Demnach speichert das eigene Handy Informationen darüber, in wessen Nähe man sich aufhält, und warnt, wenn sich eine dieser Personen als infiziert gemeldet hat.” Papier nannte diese Pläne “rechtlich in Ordnung, solange es freiwillig ist und man anonym bleibt.”

Wie bereits beschrieben, entspricht die mittlerweile verfügbare App der von Papier als “rechtlich in Ordnung” beschriebenen Variante in weiten Teilen: Datenspeicherung dezentral auf den Handys, keine Auswertung oder Übermittlung von Standortdaten, keine Angabe von persönlichen Daten. Im Fall eines Bluetooth-Kontakts zum Smartphone einer positiv getesteten Person wird lediglich diese Information weitergegeben – aber keine Details zur Person (http://dpaq.de/OomEJ).

Auf Geräten mit Googles Betriebssystem Android muss zwar bei der Aktivierung von Bluetooth der Zugriff auf Standortdaten erlaubt werden, damit das Smartphone andere in der Nähe erkennen kann (http://dpaq.de/wulxs). Die App selbst greift auf die Standortdaten jedoch nicht zu (http://dpaq.de/3sMXe). Papiers Warnung aus dem April vor “Bewegungsprofilen” lässt sich nicht auf die tatsächlich eingeführte App übertragen.

Links:

Beitrag auf Facebook: https://www.facebook.com/606214396541880/posts/892193364610647 (archiviert: https://archive.vn/dd0gr)

Papier-Interview in der “Süddeutschen Zeitung” (Bezahlschranke): https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-grundrechte-freiheit-verfassungsgericht-hans-juergen-papier-1.4864792-0#seite-2 (archiviert: https://archive.vn/gaj6y)

“Zeit online”-Artikel mit Spahn-Aussagen zur Freiwilligkeit: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-06/corona-app-vorstellung-infektionsschutz-bundesregierung-robert-koch-institut (archiviert: https://archive.vn/hcY7f)

FAQ der Bundesregierung zur App und zum Datenschutz: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app/corona-warn-app-faq-1758392 (archiviert: http://dpaq.de/dCdOX)

Informationsseite über die App mit Erklärung der Android-Standortverwendung: https://www.coronawarn.app/de/faq/#android_location (archiviert: https://archive.vn/SbkLb)

dpa-Artikel über den Programmcode der App bei der “Welt”: https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article208680979/Kompletter-Programmcode-der-Corona-Warn-App-veroeffentlicht.html (archiviert: https://archive.vn/2jS9E)

“Chaos Computer Club” im “Tagesschau”-Interview über die App: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-716397.html (archiviert: http://dpaq.de/M6iCc)

dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH,
faktencheck@dpa.com

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