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Onlinebeschwerden 2018: FSM-Beschwerdestelle erreicht neuen Höchststand





Berlin (11.04.2019)

Im Jahr 2018 hat die Beschwerdestelle der FSM (www.fsm.de/beschwerdestelle) 6.733 Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Onlineinhalte erhalten und damit mehr als je zuvor. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rund 20 % (2017: 5.614 Beschwerden).

Von den eingegangenen Hinweisen enthielten nach Prüfung der FSM 1.069 (16 %) Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (2017: 1.155 Beschwerden). Wenn solche Inhalte auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM die Hinweise an das Bundeskriminalamt weiter. Bei den Inhalten, die in Deutschland gehostet waren (238 Fälle), konnte eine Entfernungsquote von 100 % erreicht werden. Zwei Tage nach Erstmeldung waren bereits 80 % entfernt, nach sieben Tagen konnte keiner der Inhalte mehr abgerufen werden. Von den im Ausland gehosteten Inhalten befanden sich die meisten auf Servern in den USA (241 Fälle), gefolgt von den Niederlanden (132 Fälle), Russland (62 Fälle) und Frankreich (45 Fälle). 77 % der im Ausland gehosteten Inhalte konnten 2018 innerhalb von vier Wochen nach Erstmeldung entfernt werden. Das ist eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2017 (72 % Löschquote nach vier Wochen). Bei im Ausland gehosteten Inhalten bereitet insbesondere die Entfernung virtueller Missbrauchsdarstellungen und Posendarstellungen Minderjähriger Probleme. Die Verbreitung derartiger Inhalte ist in vielen Ländern, anders als in Deutschland, zulässig.

Die Anzahl der Meldungen über pornografische Inhalte ist gestiegen. Mit 2.381 berechtigten Fällen (35 %) machten diese 2018 den größten Anteil insgesamt aus (2017: 1.375 Fälle, 24 %). Bei den meisten Inhalten handelte es sich um gezeichnete Pornografie, die in sozialen Netzwerken von Nutzern verbreitet wurde oder um Hinweise auf Kindesmissbrauchsdarstellungen, bei denen nach Prüfung durch die Beschwerdestelle aber pornografische Inhalte mit Erwachsenen festgestellt wurden. Es werden sehr viel mehr Fälle von Darstellungen, in denen es vermeintlich um den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen geht, gemeldet (2018: 2.597 Fälle), als sich nach der Prüfung durch die FSM bestätigen (2018: 1.069 Fälle). In vielen Fällen ist das Alter der abgebildeten Personen auf den ersten Blick nicht eindeutig bestimmbar, da bspw. mit Kinderaccessoires oder -kleidung gearbeitet wird.

Im Bereich Extremismus ist die Anzahl der begründeten Beschwerden weiter zurückgegangen. Hierzu zählen z.B. die Zeit des Nationalsozialismus berührende Inhalte wie das Verbreiten von verfassungswidrigen Kennzeichen, die Leugnung des Holocausts oder die Verherrlichung der NS-Zeit. Neben rechts- und linksextremistischen Inhalten zählen hierzu aber auch terroristische Propagandainhalte, wenn in Deutschland verbotene Symbole dargestellt werden. Statistisch erfasst wurden 2018 67 Fälle (1 %) dieser Kategorie (2017: 103). Auch die Anzahl der Beschwerden, die den Straftatbestand der Volksverhetzung betreffen, ist mit 51 Fällen (unter 1 %) im letzten Jahr etwas gesunken (2017: 54). Die Anzahl der geprüften Fälle liegt in diesem Bereich allerdings sehr viel höher. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Entscheidung, ob eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht, auch für juristische Expertinnen und Experten nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist und stets eine sorgfältige Prüfung und Abwägung bzw. geschichtliches Spezialwissen erfordert.

Wie im Vorjahr war rund ein Drittel der Beschwerden nach Einschätzung der FSM unbegründet (2018: 1.984 Fälle, 29 %). Dabei handelt es sich um Beschwerden, bei denen kein jugendmedienschutzrechtlicher Verstoß festgestellt werden konnte, wie z.B. politische Willensbetätigungen, die entgegen der Einschätzung der Meldenden noch von der Meinungsfreiheit gedeckt waren und letztlich weder als strafrechtlich relevant noch als entwicklungsgefährdend eingestuft wurden, aber auch Sachverhalte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des FSM fallen, wie etwa Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder gesperrte Konten.

Weitere Auswertungen und Grafiken der Statistiken finden Sie unter www.fsm.de/de/statistik-beschwerdestelle

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.


FSM e.V.,
Katja Lange





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